Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege der Archäologie und der ihr angrenz-enden Disziplinen durch die im Mittelpunkt des Vereins stehenden Aufgaben und Ziele der Öffentlichkeitsarbeit, der Denkmalpflege, der Forschung und Wissenschaft sowie auch der Volks- und Berufsbildung. Der wissenschaftlich wie auch angewandt und experimentell arbeitende Verein veranstaltet hierzu unter anderem archäologische Festlichkeiten, Infoveranstaltungen, Seminare, Vorträge und Diskussionen.
In diesem Zusammenhang strebt der Verein nach geeigneten Räumlichkeiten zur Verwirklichung seiner Vereinsaufgaben und -ziele. Er fördert darüber hinaus die archäologische Forschung und Denkmalpflege und führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeignet erscheinenden Maßnahmen durch. Eine Änderung des Zwecks des Vereins kann nur auf Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder beschlossen werden.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglie-der erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausgenommen sind Auslagenerstattung und Honorare für satz-ungsgemäße Arbeiten von Vereinsmitgliedern, die auch von Vereinsfremden nur gegen Auslagenerstattung und Honorierung erbracht würden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis-mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 2000.
Die Mitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbei-träge und jeweils am 1. Januar eines Jahres im voraus fällig. Über die Höhe des Jahresbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Sie kann den Beitrag für Schüler und Studenten bis zu 50 % ermäßigen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen Beiträge ganz oder teilweise erlassen oder stunden.
Die Organe des Vereins sind:
Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 1 Jahr einen archäologischen Beirat. Er hat die Aufgabe die Arbeit des Vorstandes zu unterstützen und beratend mitzuwirken.
Festgestellt am 15. 01. 2000
Die Mitgliedschaft bringt viele Vorteile.
Sie haben einen archäologischen Fundgegenstand und fragen sich wie alt dieser ist? Gerne schauen wir uns Ihren Fund an und informieren Sie.